Urteil des Bundesfinanzhofs zur Reichweite der steuerlichen Begünstigung dauerdefizitärer öffentlicher Betriebe

Urteil BFH

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die steuerbegünstigende Behandlung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht greift, wenn eine kommunale Gesellschaft eine verlustbringende Betätigung nicht selbst, sondern sie im Verpachtungswege durch einen Trägerverein ausführen lässt.

  Rundschreiben Nr. 119/2017 [PDF-Dokument: 57 kB]

27.02.2017